Deutschland
Schifffahrt - Wassersport
Die Registrierung eines Notsenders für die Berufsschifffahrt und den Wassersport erfolgt zentral über die
BUNDESNETZAGENTUR (ehemals Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation / RegTP)
Außenstelle Hamburg
Sachsenstraße 12/14
20097 Hamburg
Tel: 040-23655-0, Fax: -182
Dazu ist eine sogenannte Frequenzzuteilung zu beantragen.
Direkte Links auf die Homepage der RegTP:
Antrag auf Frequenzzuteilung zur Nutzung für das Betreiben einer Seefunkstellen auf einem funkausrüstungspflichtigen Schiff
Neue Informationsbroschüre Seefunk, Stand Januar 2009
(Stand o.a. Links Juni 2009)
Landnutzung
Notsender zur Nutzung an Land sind auf Grund von bisher nicht getroffenen gesetzlichen Regelungen für Deutschland noch nicht möglich. (Stand Okt 2008)
Luftfahrt
Die Nutzung von persönlichen Notsendern wie dem ACR AeroFix 406 wird hoffentlich demnächst möglich sein, Absprachen hierzu mit dem Luftfahrtbundesamt (LBA) bzw. des EASA versuchen wir zu treffen. Für mobile / tragbare Notsender / ELT im Luftfahrtbereich ist die Zulassungsfrage noch ungeklärt. (Stand Okt 2008)
Notsender / ELT werden in Deutschland mit der "24-bit Adresse" des Luftfahrzeuges programmiert. Diese ist identisch mit der sogenannten MODE S Adresse und kann dem entsprechend von uns in mobile Notsender / ELT wie das ACR AeroFix 406 / AquaFix 406 einprogrammiert werden.